Die Objektüberwachung / Bauüberwachung wird allgemein als Bauleitung bezeichnet und bildet somit die Leistungsphase 8 der HOAI. Mit der Bauleitung beauftragen Sie die Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, Ausführungsplänen, Leistungsbeschreibung / Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
Weiter koordinieren wir alle fachlich Beteiligten und Erstellen und Überwachen einen Bauzeitenablaufplan (Balkendiagramm). Das Führen eines Bautagebuches, die Mitwirkung bei der Erstellung von Aufmaßen mit den bauausführenden Unternehmen sowie deren Prüfung sind Aufgaben unserer Bauleitung. Zum Abschluss des Bauvorhabens führt man gemeinsam mit dem Bauherren und den Baufirmen die Abnahme der Bauleistung durch und wirken bei der Rechnungsprüfung mit. Zum Abschluss eines jeden Bauvorhabens beantragt man gemeinsam mit Ihnen die behördliche Abnahme und übergeben Ihnen das Objekt mangelfrei einschließlich der Zusammenstellung aller erforderlichen Baudokumente einschl. Firmenverzeichnis, Protokolle, Bedienungsanleitungen und Zulassungen.
Ergänzend bieten wir zum Ablauf der Gewährleistung / Verjährungsfrist (nach VOB/B 4 Jahre bzw. nach BGB 5 Jahre) eine Objektbegehung zur Feststellung von Gewährleistungsmängeln an und würden selbstverständlich auch während der Gewährleistungszeit in Anlehnung an die Leistungsphase 9 der HOAI die Überwachung der Mängelbeseitigung durchführen.